Im Sterbefall können Sie Tag und Nacht telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Notwendige Unterlagen nehmen wir im persönlichen Erstkontakt entgegen bzw. überreichen Sie Ihnen. Ab diesem Zeitpunkt organisieren wir für Sie die vollständige Bestattung von der Überführung bis zur möglichen Trauerfeier und Beisetzung auf einem Friedhof Ihrer Wahl. Sie müssen nichts Weiteres organisieren.

Wichtige und unmittelbare Erledigungen

Bei einem Sterbefall in einer Wohnung benachrichtigen Sie unmittelbar Ihren Hausarzt oder den zuständigen Notarzt. Der Arzt wird die Todesbescheinigung ausstellen, die Sie später an uns übergeben. Danach sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, einem Pflegeheim o.ä. wird der Totenschein vor Ort ausgestellt und uns direkt übergeben. In der Regel muss der Totenschein bezahlt werden, was von uns vorgelegt wird. Bei einer ungeklärten oder unnatürlichen (z.B. Suizid oder Mord) Todesursache muss die Polizei eingeschaltet werden (wird von dem Arzt entschieden und benachrichtigt). Siehe hierzu auch die rechte Spalte.

Für die Beauftragung einer Bestattung benötigen Sie folgende Dokumente:

Personalausweis / Reisepass des Verstorbenen
Bei Ledigen und Minderjährigen Geburtsurkunde
Bei Verheirateten Heiratsurkunde (Stammbuch)
Bei Geschiedenen Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
Bei Verwitweten Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
Krankenkassenkarte und Rentenbescheid
Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen
Ein eventuell vorhandener Vorsorgevertrag
Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
Grabstellennachweis wenn vorhanden
Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung sonstiger Verbände, Vereine oder Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren.

Nicht natürlicher Tod

Sollte der Arzt, der den Tod feststellt und auch die Todesbescheinigung ausfüllen muss, sich nicht zweifelsfrei eines natürlichen Todes sicher sein, sind Staatsanwaltschaft und die Polizei gesetzlich zu Ermittlungen verpflichtet. Die Polizei muss von dem Arzt informiert werden.

Nach dem Eintreffen der Kriminalpolzei werden neben der Inaugscheinnahme des Verstorbenen auch Angehörige und / oder weitere Personen angehört. Diese Maßnahmen dienen zu Klärung der Krankenvorgeschichte, um ein mögliches Fremdverschulden als Todesursuche auszuschließen. Sollte ein Fremdverschulden am Tode der betreffenden Person vorliegen oder es weiterhin zur Todesursache Unklarheiten geben, wird in der Regel eine Odduktion in der Rechtsmedizin angeordnet.

Im Anschluss an die Ermittlungen vor Ort kann die verstorbene Person durch einen Bestatter abgeholt werden. Diesen können die Angehörigen selber auswählen oder es wird ein Bestatter aus dem Sterbeort von der Polizei mit der Abholung beauftragt.

Wichtig!! Es muss nicht der Bestatter mit der Bestattung beauftragt werden, welcher den Abtransport durchgeführt hat. Die Angehörige haben freie Bestatterwahl.

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