Erbangelegenheiten

Erbrecht
Die Erbfallregelung kann zu Lebzeiten des Erblassers entweder in einer testamentarischen Verfügung individuell geregelt werden, oder aber sie wird nach der gesetzlichen Erbfolge bestimmt. Hierbei erfolgt die Aufteilung des Nachlasses den bestehenden Regelungen des Gesetzgebers. Nach Ableben eines Angehörigen, der keine testamentarische Verfügung erlassen hat, werden die in der Erbfolge Hinterbliebenen angeschrieben, ob sie das Erbe antreten möchten. Wichtig zu wissen ist hierbei allerdings, dass nicht nur Guthaben vererbt werden kann, sondern auch Schulden. Eine Auskunft wird hier vorab nicht erteilt.
Auch die aus einer Anmietung verbleibende Kaution gehört hier zur Erbmasse.
Die Erbschaft kann binnen einer Frist von 6 Wochen - die Frist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe vom Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - beim zuständigen Nachlassgericht - und nur dort - ausgeschlagen werden. Mit der Ausschlaggung des Erbes geht die Erbmasse an die nächsten Erben über.
Haben alle möglichen Erben das Erbe ausgeschlagen, bleibt der Fiskus des jeweiligen Bundeslandes der Erbe.
Sollte ein Testament des Verstorbenen existiert haben, beginnt die Ausschlagungsfrist nicht vor der Eröffnung des Testaments.
Das Ausschlagen des Erbes entbindet jedoch nicht von der gesetzlichen Verpflichtung und damit der Übernahme der Kosten einer Bestattung eines nahen Angehörigen.
Auch gut zu wissen ist, dass für gleichgeschlechtliche Ehepartner, die behördlich als Lebenspartner eingetragen sind, nur bei Namens-, Unterhalts-, Miet- und Erbrecht die eheähnliche Regelung gilt. Die Art der Bestattung bestimmen weiterhin die Angehörigen, da sie im Bestattungs-Friedhofsrecht den Vortritt haben. Ausnahme ist, wenn sich beide Lebenspartner sich gegenseitig die Totenfürsorge übertragen haben.
Sollten Sie mit der/dem Verstorbenen in einer Wohnung in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben, so gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag automatisch an die Erben über.
Bitte beachten!!!
Nur die Erben oder ein vom Gericht eingesetzter Nachlasspfleger ist zu einer Haushaltsauflösung berechtigt.

Erbschein
Wann benötigt man einen?
- Wenn Immobilien vererbt werden
- Wenn Landwirtschaft vererbt wird
- Nicht genau feststeht, wer Erbe ist bzw. in welche Höhe er erbberechtigt ist
- Bei Berichtigungen des Grundbucheintrages

Zuständiges Nachlassgericht
Zuständig in Erbangelegenheiten ist immer das Amtsgericht / Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Ausnahme ist hier Baden-Württemberg, wo das Notariat zuständig ist.



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