Polizeiliche Ermittlungen

Wer informiert die Polizei
Sollte der Arzt, der den Tod feststellt und auch die Todesbescheinigung ausfüllen muss, sich nicht zweifelsfrei eines natürlichen Todes sicher sein, sind Staatsanwaltschaft und die Polizei gesetzlich zu Ermittlungen verpflichtet. Die Polizei muss von dem Arzt informiert werden.

Was passiert dann?
Nach dem Eintreffen der Kriminalpolzei werden neben der Inaugscheinnahme des Verstorbenen auch Angehörige und / oder weitere Personen angehört. Diese Maßnahmen dienen zu Klärung der Krankenvorgeschichte, um ein mögliches Fremdverschulden als Todesursuche auszuschließen. Sollte ein Fremdverschulden am Tode der betreffenden Person vorliegen oder es weiterhin zur Todesursache Unklarheiten geben, wird in der Regel eine Odduktion in der Rechtsmedizin angeordnet.

Wie geht es weiter?
Im Anschluss an die Ermittlungen vor Ort kann die verstorbene Person durch einen Bestatter abgeholt werden. Diesen können die Angehörigen selber auswählen oder es wird ein Bestatter aus dem Sterbeort von der Polizei mit der Abholung beauftragt. Wichtig!! Es muss nicht der Bestatter mit der Bestattung beauftragt werden, welcher den Abtransport durchgeführt hat. Die Angehörige haben freie Bestatterwahl.


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