Rentenangelegenheiten

Grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsberatung in Rentenfragen machen. Wir geben Ihnen hier nur einen Anhaltspunkt, damit sie wissen, was Ihnen zusteht und wie Sie es beantragen können. Wir müssen darauf hinweisen, dass die hier gemachten Angaben ohne Gewährleistung sind.

Hinterbliebenenrente
Finanzielle Einbußen, die durch den Tod eines Versicherten für die Hinterbliebenen meist entstehen, sollen durch die Witwen- bzw. Witwer- und Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung gemildert werden.
Die Todesursache ist hierbei ohne Bedeutung. Allerdings müssen die „allgemeinen Wartezeiten“ beachtet und erfüllt werden. Hinterbliebenenrente kann auch beantragt werden, wenn der/die Versicherte verschollen ist und die Umstände seinen Tod wahrscheinlich machen.

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung der Hinterbliebenenrente benötigt:
Sterbeurkunde; Heiratsurkunde; Geburtsurkunde; Versicherungskarte; falls Vorhanden auch Rentenbescheide.

Falls der/die Verstorbene eine gesetzliche Rente bezog, kann Antrag auf Witwen-/Witwervorschußzahlung gestellt werden. Der überlebende Partner bekommt dann drei Monatsrenten des Verstorbenen in voller Höhe auf einmal ausgezahlt. Rentenberichtigt sind: die Witwe, der Witwer und die Waisen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Waisen, die bereits die Volljährigkeit erreicht haben, bekommen die Waisenrente nur unter bestimmten Bedingungen, z.B.: wenn sie noch in der Ausbildung stehen und noch kein eigenes Einkommen haben.


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