Haushaltsauflösung

Leben Sie in Ihrer Wohnung mit Angehörigen oder anderen Menschen in einer eheähnlichen Gemeinschaft, so gehen Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag an die Hinterbliebenen über. Durch Wegfall finanzieller Leistungen kann es dazu kommen, dass eine solche Wohnung nicht mehr unterhalten werden kann. Deshalb sollte vorsorglich geregelt werden, wer welche Eigentumsgegenstände aus dieser Wohnung erhalten soll. Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich die Erben zu einer Haushaltsauflösung berechtigt sind (siehe hierzu auch das Kapitel "Erbangelegenheiten"). Es sollte eine möglichst genau Liste aller Gegenstände erstellt werden, die nach diesen Kriterien unterteilt sind:
Gegenstände behalten - Gegenstände verkaufen - Gegenstände verschenken (evtl. an welche Personen oder Institutionen) - Gegenstände entrümpeln.

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