Bestattungsarten
Grabarten
Wahlgrab
Ein Wahlgrab ist individuell und eventuell schon vorhanden. Es wird von dem Vorsorgenden schon im voraus ausgewählt oder aber im akuten Sterbefall von den Angehörigen ausgesucht. Je nach Art und Größe können mehrere Beisetzungen in dieser Grabanlage vorgenommen werden. In einem Wahlgrab können später auch Urnen mit beigesetzt werden. Grabpflege und Grabstein fallen bei einem Wahlgrab und mehreren Beisetzungen nur einmal an. Falls bereits ein Grab vorhanden ist, müssen die Verwendbarkeit überprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt werden. Eventuell muss die Grabstelle für die entsprechende Nutzungsdauer / Ruhefrist verlängert, bzw. nachgekauft werden. Auch eine Verlängerung / Nacherwerb über die Ruhefrist hinaus ist bei diesem Grab möglich.
Reihengrab
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine individuelle Auswahl der Lage ist daher nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Es kann in der Laufzeit nicht verlängert werden. Grabaufbauten sind aber auch hier gestattet.
Wiesengrab
Ähnlich wie bei einem Wahlgrab, jedoch dürfen hier keine Gegenstände und Grabaufbauten aufgestellt werden. Eine Grabpflege entfällt hier, da die Grünflächenpflege vom jeweiligen Friedhof ausgeht. Ein Wiesengrab kann mit einer Grabplatte gekennzeichnet werden. Die Größe und Art der Platte wird vom jeweiligem Friedhof in der Friedhofssatzung genau definiert.
Anonymes Grab
Hier findet die Bestattung auf einem nicht individuell gekennzeichneten Gräberfeld statt und ist nicht überall möglich. Das Grab ist nicht gekennzeichnet. Sollten Sie diese Variante bevorzugen, nennen wir Ihnen gerne Friedhöfe in Ihrer Nähe, auf denen es diese Grabart gibt.