Aufbahrung zu Hause

In einigen Bundesländern ist es erlaubt, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden nach Eintreten des Todes auch zu Hause aufzubahren, so auch in Nordrhein-Westfalen. Dies gilt auch, wenn der Mensch in einem Pflegeheim oder in einer Klinik verstorben ist. Nach dieser Zeit greift die Leichenhallenpflicht.
Verboten ist z.B. ein Überführen des Leichnams ins Bestattungsinstitut, ihn dort mehrere Tage aufzubewahren und dann nochmals für 36 Stunden nach Hause zu holen.
Zuhause können die Angehörigen und Freunde des Verstorbenen in vertrauter Umgebung Abschied nehmen, so dass jeder die Möglichkeit bekommt, den Tod zu akzeptieren.
Der Verstorbene sollte in einem separaten Raum aufgebahrt werden, der in diesen Tagen nicht gelüftet und nicht beheizt werden darf. Der Raum bzw. die / der Verstorbene muss im Sommer gekühlt werden. Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen ein mobiles und sehr leises Kühlsystem (Kühlplatte) an, das unter die Matratze geschoben wird oder bei Aufbahrung im Sarg direkt unter diesen verbracht wird, um so den Verstorbenen auf 5 bis 6 Grad zu kühlen und somit den Verwesungsprozess hinauszuzögern.

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