Sterbegeldversicherung

Einen geliebten Menschen zu verlieren ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung. Sie möchten trauern und Abschied nehmen. Und sie möchten für den Verstorbenen eine würdige Trauerfeier und Bestattung organisieren. Doch die Kosten für eine traditionelle Bestattung mit Trauerfeier, Grabstein und städtischen Gebühren sind nicht unbeträchtlich. Schnell kommen hier 5.000,- Euro und mehr zusammen. Wir empfehlen daher schon zu Lebzeiten eine Vorsorge in Form einer Sterbegeldversicherung abzuschließen.
Eine Sterbegeldversicherung bietet Ihnen hierbei zahlreiche Vorteile.

Häufig gestellte Fragen
Mit welchen Kosten muss man für eine Bestattung rechnen?
Die Bestattungskosten sind je nach Beisetzungsart (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) und Leistungsumfang sehr unterschiedlich. Auch die öffentlichen Gebühren können je nach Stadt, Gemeinde und Bundesland sehr stark variieren. Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege.

Reicht das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus?
Nein, denn ab 1.1.2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt kein Sterbegeld mehr. Insofern ist die private Vorsorge zur Absicherung der Bestattung nun natürlich noch wichtiger.

Was wird denn ausgezahlt, wenn der Tod kurz nach dem Vertragsabschluss eintritt?
Dies liegt an den einzelnen Versicherungen. Eine Karenzzeit zwischen 18 Monaten und 36 Monaten ist jedoch normal. Bei Unfalltod zahlen die Versicherungen jedoch schon den vollen Versicherungsbetrag nach der ersten Beitragszahlung aus. Tritt der Tod während der Wartezeit ein, erfolgt mindestens eine Erstattung der Beiträge bzw. eine Staffelung der Versicherungsleistung.

Ich habe für meine Bestattung ein Sparbuch eingerichtet. Kann dieses Geld berücksichtigt werden?
Es ist sehr gut, wenn Sie bereits eine finanzielle Vorsorge getroffen haben. Aber Sparanlagen tragen wegen der niedrigen Verzinsung nur bedingt einer Preissteigerung Rechnung. Deshalb besteht die Möglichkeit, die angesparte Summe als Einmalbeitrag für eine Sterbegeldversicherung einzuzahlen. Die vereinbarte Versicherungssumme ist dann bereits vollständig gedeckt.

Was soll ich denn lediglich mit einer Sterbegeldversicherung, die regelt doch nur den finanziellen Teil der Beerdigung?
Das stimmt, da haben Sie Recht. Bei uns haben Sie aber auch die Möglichkeit, Ihre spätere Bestattung schon heute über einen Bestattungs-Vorsorgevertrag zu regeln und finanziell abzusichern.

Wozu brauche ich die doppelte Leistung bei Unfalltod?
Ein Unfalltod stellt einen besonders plötzlichen und heftigen Einschnitt dar. Dann ist alles andere wichtig - nur nicht, über Geld nachdenken zu müssen. Und zusätzliche Mittel können durchaus benötigt werden, z.B. für sich ergebende Reisekosten im In- und Ausland oder Rechtsstreitigkeiten.

Weitere Informationen über Beiträge oder sonstige Einzelheiten erhalten Sie in unserem Geschäft. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

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